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Winterpauschale 2027

Winterpauschale 2027

Gilt ausschließlich für Comfort-Stellplätze des Typs A oder B, die von der Direktion zugewiesen werden.

Anreise ab dem 6. Januar 2027

  • Abreise bis zum 13. März 2027: € 780,00, inklusive bis zu 24 Übernachtungen für 2 Personen im angegebenen Zeitraum.
  • Abreise bis zum 3. April 2027: € 1.200,00, inklusive bis zu 31 Übernachtungen für 2 Personen. Wenn Sie während der Osterzeit nicht mindestens 5 Nächte bleiben, umfasst die Pauschale maximal 24 Übernachtungen.

Sind die im Pauschalpreis enthaltenen Übernachtungen aufgebraucht, wird jede weitere Nacht gemäß dem in der Preisliste vorgesehenen Personentarif berechnet. Gleiches gilt für eventuelle zusätzliche Personen.

Nicht in Anspruch genommene Übernachtungen sind weder erstattungsfähig noch nachholbar. Die Pauschale ist personengebunden und der Wohnwagen darf nicht an Dritte abgetreten oder vermietet werden.

Extras

  • 1 Hund: Pauschale € 85,00
  • Umweltabgabe: € 1,00 pro Person und Nacht (ab 14 Jahren)
  • Kurtaxe: € 2,50 pro Person und Nacht (ab 14 Jahren)
  • Stromverbrauch (€ 1,00/kWh) und Gasverbrauch werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.

Ein Aufenthalt im Zeitraum von Silvester ist ausschließlich mit einer separaten Buchung zu den Bedingungen der geltenden Preisliste möglich und nur, wenn der Aufenthalt ohne Unterbrechung bis zum Beginn der Pauschale, die für den 6. Januar 2027 vorgesehen ist, fortgesetzt wird.

Eine Verlängerung der Pauschale über das vorgesehene Ablaufdatum hinaus ist nicht möglich.

Buchungen sind ab Ende August gegen Zahlung einer Anzahlung möglich.

Die Anzahlung ist nicht erstattungsfähig. Aus diesem Grund empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung.

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